Nachteilsausgleich

Unser Ziel ist es gleichwertige Studienmöglichkeiten zu schaffen, sodass das universitäre Leben auch Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung offen steht.

Um dies zu ermöglichen können Studierende einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei länger andauernder oder ständiger Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung stellen.

Mit dem Nachteilsausgleich können die Prüfungsmodalitäten geändert werden. Beispiele hierfür sind: ein separater Prüfungsraum, eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitlich befristeten Prüfungsleistungen oder die Umwandlung der Prüfungsform.

Nach Vorlage eines fachärztlichen Attestes und vorheriger persönlicher Beratung durch die Beratungsstelle Inklusion wird der individuelle Nachteilsausgleich nach den Bedürfnissen des/der einzelnen Studierenden ausgefüllt.
Wichtig ist, dass auf dem ärztlichen Attest die Folgen und Auswirkungen der Behinderung oder Erkrankung für die Prüfungssituation beschrieben werden und welcher spezifische Nachteilsausgleich benötigt wird.

Mit seiner Unterschrift gibt der Beauftragte für Studierende mit Behinderung seine Empfehlung zur Gewährung des Nachteilsausgleichs ab. Der Antrag auf Nachteilsausgleich wird dann im Anschluss beim Prüfungsamt eingereicht, der Fachprüfungsausschuss entscheidet schließlich über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages.

Wichtig:

Die Beantragung eines Nachteilsausgleichs sollte nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor der betreffenden Prüfung erfolgen. Sie benötigen hierzu ein Attest Ihres (Fach-)Arztes/Therapeuten.

Studieren Sie mehrere Teilstudiengänge (z.B. im Rahmen eines Lehramtsstudiums), müssen Sie für jeden Teilstudiengang einen Nachteilsausgleich beantragen, da jeweils unterschiedliche Fachprüfungsausschüsse entscheidungsberechtigt sind.

Download - Antragsformular Nachteilsausgleich:

Weitere Informationen:

Hier können Sie die Handreichung zum Umgang mit Nachteilsausgleichen im Prüfungswesen der Bergischen Universität Wuppertal herunterladen.

Für weitere Informationen zum Thema Nachteilsausgleiche im Studium empfehlen wir außerdem die Infozusammenstellung des Deutschen Studentenwerks.

Studium und Behinderung - Handbuch

Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, 7. Auflage

Handbuch "Studium und Behinderung"

Rechtsgutachten Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen - Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule (Rechtgutachten von Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat)

Rechtsgutachten Nachteilsausgleiche - Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat

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